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Eine Arbeitnehmerin hatte geklagt, da Sie von ihrem Chef ganze 9 Abmahnungen innerhalb von 4 Monaten erhalten hatte. Die Arbeitnehmerin sah in diesem außergewöhnlichen Verhalten ein Mobbingattacke gegen ihre Person.

Das LAG Schleswig-Holstein, urteilte am 17.03.2010, AZ: 6 Sa 256/09 das es sich bei den ausgesprochenen Abmahnungen um keine Mobbingattacke handelte. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der Klarstellung, das Mobbing ein systematisches schickanieren oder diskriminieren des Betroffenen voraussetze, das vorliegende Verhalten zwar grenzwertig sei, die Arbeitnehmerin jedoch, hierdurch nicht in ihren Rechten beschnitten wurde.

Donnerstag, 8 September, 2011
Autor: Rechtsanwalt Christian Fuhrmann

Laut LAG Düsseldorf vom 03.11.2011, AZ 12 Sa 974/10 hat der Arbeitgeber bei der Erstellung eines Arbeitszeugnis, dieses eine überdurchschnittliche Leistungsbeurteilung beinhaltet, dem Zeugnistext eine Schlussformel beizufügen, in der er dem Arbeitnehmer seinen Dank für die geleistete Arbeit, verbunden mit guten Wünschen für den weiteren Berufsweg ausspricht, sofern der Arbeitnehmer diesen Inhalt erwünscht. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall einen einklagbaren Anspruch auf diesen Zeugnisteil.

Donnerstag, 8 September, 2011
Autor: Rechtsanwalt Christian Fuhrmann

Das LAG Schleswig-Holstein, 23.12.2009, AZ: 6 Sa 158/09 entschied, dass der Arbeitgeber das Absolvieren von Sprachkursen verlangen kann, wenn die Arbeitsaufgabe die Beherrschung der deutschen Sprache erfordert. Bei einer Aufforderung durch den Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer den Kurs in seiner Freizeit und auf eigene Kosten absolvieren soll, kann einen Verstoß gegen einen möglichen Tarifvertrag oder arbeitsvertragliche Absprachen darstellen, diese es im Einzelfall zu prüfen gilt.

Donnerstag, 8 September, 2011
Autor: Rechtsanwalt Christian Fuhrmann

Das LAG Nürnberg entschied einen Fall, in diesem sich der Arbeitgeber nicht an den mündlich vereinbarten Inhalt eines Arbeitszeugnisses gehalten hat. Der Arbeitgeber hatte entgegen der getroffenen Absprachen, den Zeugnisinhalt zu Lasten des Arbeitnehmers erstellt. Der Arbeitgeber behauptete, der ehemalige Mitarbeiter hätte keinen Anspruch, dass der entsprechende Textbaustein im Zeugnis aufgenommen werden müsse.

Das LAG Nürnberg, AZ: 7 Sa 641/08, folgte dem Gesuch des ehemaligen Mitarbeiters und entschied, dass entsprechende, vorgerichtliche getroffene Vereinbarungen zwischen Parteien über die Formulierung des Arbeitszeugnis einzuhalten seien.

Donnerstag, 8 September, 2011
Autor: Rechtsanwalt Christian Fuhrmann